COVID-Auffrischungsimpfungen

Empfehlung zur 2. Auffrischimpfung („4. Impfung“) für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen:

Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion) und wenn das letzte dieser immunologischen Ereignisse länger als 6 Monate zurückliegt. Demnach sollen laut STIKO derzeit folgende Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu PatientInnen und BewohnerInnen).

Auffrischimpfungen sollen frühestens 6 Monate nach der letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann die (weitere) Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 4 Monaten erwogen werden. Nur bei Patient:innen mit Immundefizienz und daraus resultierender relevanter Einschränkung der Impfantwort empfiehlt die STIKO einen Abstand von mindestens 3 Monaten.

 

Stand: 18.08.2022

Quelle: RKI (externer Link)